Der Flug über Ostpreussen


Ostpreußen (niederpreußisch Ostpreißen) war die nordöstlichste Provinz des bis 1945 bestehenden Staates Preußen. Das ursprüngliche Siedlungsgebiet des baltischen Stammes der Prußen, wurde im 13. Jahrhundert zum Kernland des Deutschordensstaates, im 16. Jahrhundert zum Herzogtum Preußen unter polnischer Lehenshoheit, das 1618 durch Erbschaft an die hohenzollerschen Kurfürsten von Brandenburg fiel.

Kurfürst Friedrich III. erhob das 1657 souverän gewordene Herzogtum zum Königreich Preußen, als er sich in dessen Hauptstadt Königsberg 1701 zum preußischen König Friedrich I. krönte. Als gemeinsamer Name für alle hohenzollerschen inner- und außerhalb des Heiligen Römischen Reiches (HRR) liegenden Länder bürgerte sich später die Kurzform Preußen ein. Als Preußen 1772 das westlich anschließende Polnisch-Preußen unter der Bezeichnung Westpreußen annektiert hatte, verordnete König Friedrich II. für den nordöstlichen Landesteil 1773 den Provinz-Namen Ostpreußen.[1]

Bevor das Herzogtum Preußen 1525 entstand, hatte der Deutsche Ritterorden die in der historischen Landschaft Preußen ansässigen Prußen gewaltsam unterworfen und christianisiert. „Der Ordensstaat wurde [bereits] als ‚Preußen‘ bekannt, und die deutschen und slawischen Kolonisten […] nannten sich selbst Preußen.“[2] Das Herzogtum Preußen ging aus dem größten Teil des prußischen Gebietes, das Kerngebiet des Deutschordensstaates war, hervor.

Gemäß dem Versailler Vertrag wurde Westpreußen 1920 an Polen zurückgegeben. Ostpreußens 1772 erfolgte kurze Ausdehnung bis zu Weichsel und Nogat blieb bestehen. Von ihm wurde nur das Memelland abgetrennt, und es blieb als Teil des Landes Preußen innerhalb des Deutschen Reiches bestehen.

1945 erhielt die Sowjetunion den Nordteil Ostpreußens, und der südliche Teil wurde polnischer Hoheit unterstellt. Durch die in beiden Teilen anschließend erfolgte Vertreibung der deutschen und Bevölkerung die Neubesiedlung mit Polen und Russen endete Ostpreußen nach Ende des Zweiten Weltkriegs als historische Landschaft. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom September 1990 wurden die seit 1945 in Ostpreußen de facto geltenden Besitzverhältnisse völkerrechtlich verbindlich geregelt.

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